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Der Länderrat besteht aus den Vorsitzenden der Landes-Ruderverbände (LRV) des DRV.
Auszug aus dem Grundgesetz (Satzung des Deutschen Ruderverbandes)
(im Sinne von gesetzten Zielen bzw. erwünschten Zuständen)
Der Länderrat des Deutschen Ruderverbandes hat am 08.04.2015 vier Leitlinien für seine Mitwirkung im Deutschen Ruderverband vereinbart. Diese aktualisieren die am 20.08.2009 und in 2013 erstellten Zielsetzungen.
Aus der Besonderheit des föderalen Systems ergibt sich für die Landesruderverbände ein Alleinstellungsmerkmal in der Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Landessportbünden und den Landesministerien. Wir nehmen damit für unsere Vereine auf Landesebene die wichtige Funktion der Interessenvertretung und Mittelgewinnung für den Rudersport wahr. Aus diesem Alleinstellungsmerkmal heraus haben wir zusätzlich ein reichhaltiges Angebot von Maßnahmen für unsere Vereine entwickelt.
Ziel 1: Wir werden in dieser Arbeit von den Vereinen wahrgenommen und unterstützt. Wir sind ein wichtiger Partner aller Landesinstitutionen (LSB, OSP, BSP, LLZ, Kommunen, Bundesländer etc.)
Die Landesruderverbände sind mit ihrem unter 1) beschriebenen Alleinstellungsmerkmal wichtige Partner des Deutschen Ruderverbandes bei der Umsetzung dessen Ziele und bringen sich personell, ideell und materiell bei der Umsetzung der Ziele des Deutschen Ruderverbandes ein.
Ziel 2: Wir sorgen für einen optimalen Informationsfluss zwischen Vorstand, Präsidium und Länderrat als Grundlage für effektivere Formen der Zusammenarbeit.
Eine Kernkompetenz der Landesruderverbände ist die Förderung im Nachwuchsleistungssport. Die Landesruderverbände bringen sich mit großem Engagement personell, materiell und ideell in diesem Bereich ein. Hierfür werden erhebliche finanzielle Ressourcen durch die Landesruderverbände eingeworben. Durch die qualitative Arbeit der Landesruderverbände in Zusammenarbeit mit den Vereinen und dem Deutschen Ruderverband werden jährlich hochmotivierte Nachwuchstalente den U19- und U23-Nationalmannschaften des Deutschen Ruderverbandes zugeführt.
Ziel 3: Wir begleiten mit unserer Arbeitsgruppe Nachwuchsleistungssport die Arbeit des Deutschen Ruderverbandes im Nachwuchsleistungssport konstruktiv und kritisch.
Ziel 4: Wir fördern das Rudern im Mannschaftsboot.
Ziel 5: Wir begleiten, fördern und fordern unsere Leistungssportler.
Ziel 6: Wir fördern unsere Nachwuchssportler in ihrer Schul- und Berufsausbildung.
Die Landesruderverbände bringen sich mit ihren ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern in vielfältiger Weise in die Netzwerkstrukturen des deutschen Sports ein, insbesondere im Deutschen Ruderverband, in den Landessportbünden und in den Olympiastützpunkten. Natürlich werden auch in den Ländern innere Netzwerke im eigenen Landesruderverband zum Wohle der Vereine aufgebaut und gepflegt.
Ziel 7: Wir pflegen unsere Netzwerke.